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Häufige Fragen zu Alltag und Balance

Alltag9 Min. LesezeitZuletzt geprüft: August 2026

Zwei unterschiedlich grosse Kieselsteine im Gleichgewicht auf hellem Treibholz

Zu Work-Life-Balance, Erschöpfung und Erholung kursieren im Netz viele Regeln, Zahlen und Listen, die ohne Quelle weitergereicht werden. Diese Zusammenstellung beantwortet die häufigsten Fragen einzeln, benennt bei jeder Antwort die Grundlage und sagt auch dort, wo es keine gibt. Der Schwerpunkt liegt auf der Schweiz: Arbeitsgesetz, Obligationenrecht und Zuständigkeiten unterscheiden sich von Deutschland und Österreich.

Welche 10 Tipps gibt es gegen Burnout?

Eine belegte Liste mit zehn Tipps gegen Burnout gibt es nicht. Burnout ist in der Klassifikation ICD-11 der Weltgesundheitsorganisation unter der Ziffer QD85 als berufliches Erschöpfungssyndrom aufgeführt, und zwar im Kapitel zu den Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen: Es handelt sich um einen Zustand, der ärztlich beurteilt wird, und nicht um ein Alltagsproblem, das sich durch Verhaltensratschläge auflösen liesse.

Sinnvoll ist die Frage trotzdem, nur anders gestellt: Was tut man bei anhaltender Erschöpfung? Der erste Schritt ist ein Termin in der Hausarztpraxis, weil Erschöpfung, Schlafprobleme und Konzentrationsschwierigkeiten viele mögliche Ursachen haben. Wie ein solcher Weg in der Schweiz konkret aussieht, ist in einem eigenen Beitrag beschrieben: Anlaufstellen und Kostenübernahme bei anhaltender Überlastung.

Was ist die 42-Prozent-Regel bei Burnout?

Die sogenannte 42-Prozent-Regel besagt, dass rund 42 Prozent des Tages, also etwa zehn Stunden, für Erholung, Schlaf und Regeneration reserviert sein sollten. Für diese Regel existiert keine wissenschaftliche Grundlage: Sie lässt sich auf keine Fachpublikation zurückführen, wurde in keiner Studie geprüft und stammt aus der populären Ratgeberliteratur im Internet.

Der Kern der Idee ist unstrittig, die Zahl ist es nicht. Dass Erholung Zeit braucht und dass Schlaf ein grosser Teil davon ist, entspricht dem Forschungsstand. Ein fixer Prozentsatz, der für alle Menschen, alle Berufe und alle Lebensphasen gilt, existiert dagegen nicht, und eine Zahl mit zwei Ziffern hinter dem Komma wirkt präzise, ohne es zu sein.

Kann Burnout den Blutdruck erhöhen?

Ein direkter, ursächlicher Zusammenhang zwischen Burnout und Bluthochdruck ist nicht belegt. Belegt sind Zusammenhänge auf Bevölkerungsebene: Eine gemeinsame Auswertung der Weltgesundheitsorganisation und der Internationalen Arbeitsorganisation, veröffentlicht 2021 in der Zeitschrift Environment International, kommt zum Schluss, dass lange Arbeitszeiten von 55 Stunden pro Woche und mehr mit einem erhöhten Risiko für Hirnschlag und ischämische Herzkrankheit verbunden sind. Diese Auswertung untersucht allerdings die Arbeitsdauer und nicht das Burnout, und sie trifft keine Aussage über den Blutdruck.

Diese Auswertung beruht auf Beobachtungsdaten und erlaubt keine Aussage über den einzelnen Menschen. Wer wissen will, wie hoch der eigene Blutdruck ist und was er bedeutet, lässt ihn in der Arztpraxis messen und einordnen; Selbstinterpretation anhand von Symptomlisten führt in beide Richtungen in die Irre.

Was können Arbeitgeber konkret tun?

Arbeitgeber in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen, ausdrücklich auch die psychische. Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (ArG, SR 822.11) verlangt alle Massnahmen, die nach der Erfahrung notwendig und nach dem Stand der Technik anwendbar sind; Artikel 2 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3, SR 822.113) nennt dazu ausdrücklich die Vermeidung von Überbeanspruchung.

Konkret heisst das: Arbeitsmenge und Fristen an die vorhandenen Ressourcen anpassen, Zuständigkeiten klären, Erreichbarkeit ausserhalb der Arbeitszeit regeln statt offen zu lassen, Vorgesetzte für Belastungsthemen schulen und Rückkehrgespräche nach längeren Absenzen führen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO stellt dazu Wegleitungen bereit, Gesundheitsförderung Schweiz Instrumente für das betriebliche Gesundheitsmanagement.

Wer für welches Anliegen zuständig ist
AnliegenZuständige StelleGrundlage oder Hinweis
Abklärung und ArbeitsunfähigkeitHausarztpraxis, Fachärztin oder FacharztÄrztliche Beurteilung im Einzelfall
Kostenübernahme PsychotherapieKrankenkasse, nach ärztlicher AnordnungAnordnungsmodell seit 1. Juli 2022
Arbeitsmenge, Fristen, ArbeitsplatzVorgesetzte Person, PersonaldienstArG Art. 6, ArGV 3 Art. 2
Lohn bei KrankheitArbeitgeber, TaggeldversicherungOR Art. 324a, Arbeitsvertrag
Vollzug des ArbeitsgesetzesKantonales ArbeitsinspektoratAufsicht über die Betriebe
Gespräch ausserhalb des BetriebsBeratungsstellen, Telefon 143Rund um die Uhr, kostenlos, anonym

Wie lange dauert eine Auszeit?

Wie lange eine krankheitsbedingte Auszeit dauert, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im Einzelfall; pauschale Angaben zu einer üblichen Dauer sind unseriös, weil sie weder die Ursache noch den Verlauf noch die berufliche Situation kennen. Ein Arztzeugnis bescheinigt Grad und Dauer der Arbeitsunfähigkeit, nicht die Diagnose.

Bei längerer Abwesenheit lohnt sich die Kenntnis der Früherfassung der Invalidenversicherung: Nach dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG, SR 831.20) kann eine Meldung erfolgen, wenn eine Person längere Zeit ununterbrochen oder wiederholt kurz arbeitsunfähig war. Ziel ist der Erhalt des Arbeitsplatzes, nicht eine Rente; die Meldung kann auch von der betroffenen Person selbst ausgehen.

Was tun bei Doppelbelastung mit Familie?

Die Doppelbelastung durch Erwerbsarbeit und Familienarbeit ist in der Schweiz statistisch belegt und ungleich verteilt: Die Erhebungen des Bundesamtes für Statistik zur unbezahlten Arbeit zeigen seit Jahren, dass Frauen im Durchschnitt mehr Stunden Haus- und Familienarbeit leisten als Männer. Wer das als persönliches Organisationsproblem behandelt, sucht die Lösung an der falschen Stelle.

Rechtlich gibt es Ansatzpunkte, die wenig bekannt sind. Artikel 329h des Obligationenrechts gibt Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung von Angehörigen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, in der Regel bis zu drei Tage pro Fall und höchstens zehn Tage pro Jahr. Für die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes besteht ein längerer Betreuungsurlaub mit Entschädigung über die Erwerbsersatzordnung. Daneben zählen Entlastungsangebote der Wohngemeinde, der Spitex und gemeinnütziger Organisationen.

Bringt ein Coaching etwas?

Eine Meta-Analyse von Theeboom, Beersma und van Vianen, 2014 im Journal of Positive Psychology erschienen, fand für Coaching im organisationalen Kontext auf allen fünf untersuchten Ergebnisbereichen statistisch bedeutsame positive Effekte mittlerer Grössenordnung: von g = 0,43 für Bewältigungsfähigkeiten bis g = 0,74 für zielgerichtete Selbstregulation, dazwischen Leistung und Fertigkeiten, Wohlbefinden und Arbeitseinstellungen. Die eingeschlossenen Studien waren mehrheitlich klein, und die Effekte sind nicht mit einer Behandlung vergleichbar.

Wichtig für die Schweiz: Die Bezeichnung Coach ist nicht geschützt und setzt keine Ausbildung voraus. Der Titel Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist dagegen durch das Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG, SR 935.81) geschützt. Coaching wird selbst bezahlt, eine angeordnete Psychotherapie läuft über die Grundversicherung. Bei gesundheitlichen Beschwerden ist ein Coaching der falsche Rahmen.

Was gilt in Pflegeberufen?

Für Spitäler und Kliniken gilt das Arbeitsgesetz, allerdings mit Sonderbestimmungen: Die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2, SR 822.112) sieht für Krankenanstalten und Kliniken Abweichungen vor, etwa bei Nacht- und Sonntagsarbeit, weil der Betrieb rund um die Uhr aufrechterhalten werden muss. Die Pflicht zum Gesundheitsschutz nach Artikel 6 des Arbeitsgesetzes gilt uneingeschränkt weiter.

Politisch ist das Thema in Bewegung. Die 2021 von Volk und Ständen angenommene Pflegeinitiative wurde in die Bundesverfassung aufgenommen und wird in zwei Etappen umgesetzt; die erste Etappe betrifft die Ausbildungsoffensive, die Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen gehören zur zweiten. Der jeweils aktuelle Stand wird vom Bundesamt für Gesundheit publiziert. Für Pflegende heisst das praktisch: Dienstplanung, Ruhezeiten und kurzfristige Einsätze sind reguliert, aber mit mehr Spielraum als in anderen Branchen, und Abweichungen sind an Bedingungen geknüpft. Wer wissen will, was im eigenen Betrieb gilt, findet die Regeln im Gesamtarbeitsvertrag und im Dienstreglement; Auskunft gibt das kantonale Arbeitsinspektorat.

Welche weiteren Fragen tauchen häufig auf?

Die folgenden sechs Fragen betreffen Punkte, die im Alltag regelmässig auftauchen und sich kurz beantworten lassen. Massgebend bleiben im Einzelfall der Arbeitsvertrag, ein allfälliger Gesamtarbeitsvertrag und die Auskunft der zuständigen Stelle.

Gilt das Arbeitsgesetz für alle Angestellten?
Nein. Artikel 3 des Arbeitsgesetzes nimmt bestimmte Gruppen ganz oder teilweise aus, darunter Personen mit einer höheren leitenden Tätigkeit. Wer darunterfällt, wird im Streitfall anhand der tatsächlichen Entscheidbefugnis beurteilt, nicht anhand der Berufsbezeichnung.
Muss ich dem Arbeitgeber die Diagnose mitteilen?
Nein. Das Arztzeugnis bescheinigt Grad und Dauer der Arbeitsunfähigkeit; die Diagnose gehört zur Privatsphäre und wird durch den Persönlichkeitsschutz nach Artikel 328 des Obligationenrechts geschützt. Freiwillig informieren kann man selbstverständlich.
Zahlt die Krankenkasse eine Kur bei Erschöpfung?
Eine Kur im Sinne eines Erholungsaufenthalts ist keine Pflichtleistung der Grundversicherung. Eine stationäre Behandlung in einer anerkannten Klinik wird übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet und medizinisch begründet ist. Zusatzversicherungen haben eigene Bedingungen.
Zählt der Arbeitsweg als Arbeitszeit?
Der übliche Weg zwischen Wohnung und Arbeitsort gilt in der Regel nicht als Arbeitszeit. Anders liegt es bei Einsätzen ausserhalb des gewohnten Arbeitsorts: Die zusätzlich benötigte Wegzeit wird nach der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz angerechnet.
Was unterscheidet Stress von Überlastung?
Stress beschreibt eine Aktivierung, die zeitlich begrenzt und funktional sein kann. Von Überlastung spricht man, wenn die Anforderungen dauerhaft über den verfügbaren Ressourcen liegen und die Erholung ausbleibt. Entscheidend ist weniger die Intensität als die fehlende Rückkehr zum Ausgangszustand.
Helfen Apps zur Stressbewältigung?
Einige Studien deuten darauf hin, dass Anwendungen mit Übungen zu Achtsamkeit oder Entspannung kurzfristig kleine Effekte auf das Befinden haben können. Die Studien sind meist kurz, klein und häufig von den Anbietern mitfinanziert. Eine Behandlung ersetzen sie nicht.

Wer zu Pausen, Erreichbarkeit oder Wochenplanung die ausführliche Fassung sucht, findet sie in den übrigen Beiträgen dieses Themenbereichs, etwa zu den gesetzlichen Pausenregelungen im Arbeitstag oder zur Frage der Erreichbarkeit nach Feierabend.

Quellen

  • Weltgesundheitsorganisation (WHO): Internationale Klassifikation der Krankheiten ICD-11, Ziffer QD85 «Burnout», Kapitel 24 (Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen).
  • Pega, F. et al. (2021): Global, regional, and national burdens of ischemic heart disease and stroke attributable to exposure to long working hours. Environment International, 154, 106595. Gemeinsame Schätzungen von WHO und Internationaler Arbeitsorganisation.
  • Theeboom, T., Beersma, B. & van Vianen, A. E. M. (2014): Does coaching work? A meta-analysis on the effects of coaching on individual level outcomes in an organizational context. The Journal of Positive Psychology, 9(1), 1-18.
  • Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG), SR 822.11, Art. 3 und Art. 6, Fedlex.
  • Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), SR 822.111, Bestimmungen zur Arbeitszeit; Verordnung 2 (ArGV 2), SR 822.112, Sonderbestimmungen für Krankenanstalten und Kliniken; Verordnung 3 (ArGV 3), SR 822.113, Art. 2, Fedlex.
  • Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 324a, Art. 328 und Art. 329h, Fedlex.
  • Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), SR 831.20, Bestimmungen zur Früherfassung, Fedlex.
  • Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG), SR 935.81, Fedlex.
  • Bundesamt für Gesundheit (BAG): Psychologische Psychotherapie im Anordnungsmodell, in Kraft seit 1. Juli 2022; Umsetzung der Pflegeinitiative (Bundesverfassung Art. 117b).
  • Bundesamt für Statistik (BFS): Unbezahlte Arbeit, Haus- und Familienarbeit nach Geschlecht.
  • Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Wegleitungen zum Arbeitsgesetz. Gesundheitsförderung Schweiz: betriebliches Gesundheitsmanagement und Job-Stress-Index.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische oder rechtliche Beratung. Bei gesundheitlichen Beschwerden wenden Sie sich an Ihre Hausarztpraxis oder eine anerkannte Fachperson; für arbeitsrechtliche Fragen im Einzelfall an eine Rechtsberatung, eine Gewerkschaft oder das kantonale Arbeitsinspektorat.